Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Faltwerk. Bitte lesen Sie sie vor der Beauftragung sorgfältig durch.
1. Definitionen
In diesen AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- „Auftragnehmer" – Faltwerk, Rue du Lac 29, 1400 Yverdon-les-Bains.
- „Auftraggeber" – die natürliche oder juristische Person, die Dienstleistungen bei Faltwerk beauftragt.
- „Dienstleistung" – die im Angebot oder Auftrag beschriebene Leistung im Bereich Innenarchitektur und Raumplanung.
- „Vertrag" – die zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber geschlossene Vereinbarung, einschliesslich dieser AGB.
- „Unterlagen" – Pläne, Skizzen, Berichte, Visualisierungen und sonstige im Rahmen der Dienstleistung erstellte Dokumente.
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Faltwerk und dem Auftraggeber über Leistungen im Bereich Innenarchitektur, Raumberatung und Raumplanung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Das Angebot richtet sich an Personen ab 18 Jahren mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz und angrenzenden Regionen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern Faltwerk diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
3. Leistungsbeschreibung
Faltwerk erbringt folgende Dienstleistungen:
Raumkonzept-Beratung CHF 190
Beratungsgespräch zur räumlichen Struktur mit schriftlichen Notizen zu Grundriss, Proportionen und Materialdirektion.
Grundriss- & Möbelplanung CHF 580
Detaillierte Grundriss- und Möbelplanung mit bemaßten Plänen und Studien zu Erschliessung, Komfort und Stauraum.
Gewerberaum-Designpaket CHF 970
Vollständiges Raumkonzept für Büros und Retailflächen mit Zonierung, Materialien, Beleuchtung, Visualisierungen und Lieferantenkoordination.
Der genaue Leistungsumfang wird im jeweiligen Angebot oder Auftrag schriftlich festgehalten.
4. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot von Faltwerk innerhalb der angegebenen Frist schriftlich annimmt oder wenn Faltwerk eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um wirksam zu sein.
Angebote sind für 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern keine andere Frist angegeben ist.
5. Preise und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei Projekten mit einem Auftragswert über CHF 500 kann Faltwerk eine Anzahlung von bis zu 30 % verlangen.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % p.a. sowie eine Mahngebühr von CHF 20 pro Mahnung berechnet.
- Zusatzleistungen, die ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs anfallen, werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.
6. Leistungserbringung und Termine
Termine und Fristen werden im Angebot oder im Auftrag festgehalten. Diese gelten als Richtwerte; verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Faltwerk erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und unter Anwendung branchenüblicher Sorgfalt. Planungen und Konzepte stellen fachliche Empfehlungen dar; die Umsetzung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers oder von ihm beauftragter Handwerker und Unternehmen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht fristgerecht nach, verschiebt sich der vereinbarte Termin entsprechend.
7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig bereitzustellen.
- Begehungen und Besichtigungen des betreffenden Raums oder Objekts zu ermöglichen.
- Zwischenstände innerhalb von 10 Werktagen schriftlich zu kommentieren oder freizugeben.
- Änderungswünsche klar und schriftlich zu formulieren.
8. Geistiges Eigentum
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen, Pläne, Konzepte und Visualisierungen bleiben geistiges Eigentum von Faltwerk, bis der Rechnungsbetrag vollständig bezahlt ist.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung für andere Projekte ist ohne schriftliche Zustimmung von Faltwerk nicht gestattet.
Faltwerk behält sich das Recht vor, realisierte Projekte mit Einwilligung des Auftraggebers zu Referenzzwecken zu veröffentlichen.
9. Haftung und Haftungsausschluss
Faltwerk haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert des betreffenden Projekts begrenzt, sofern keine anderslautende zwingende gesetzliche Regelung gilt.
Faltwerk übernimmt keine Verantwortung für die Ausführungsqualität von Handwerks- oder Bauarbeiten durch Dritte, auch wenn diese auf Basis unserer Planungsunterlagen erfolgen.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Grundrisse, Budgetangaben und persönliche Daten – nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus für die Dauer von drei Jahren.
11. Kündigung und Rücktritt
Der Auftraggeber kann den Auftrag schriftlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilsmässig in Rechnung gestellt. Bei einer Kündigung nach Leistungsbeginn wird zusätzlich ein Aufwand für Reorganisation von bis zu 15 % des Auftragswerts berechnet.
Faltwerk behält sich eine Kündigung aus wichtigem Grund vor, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder Verstoss gegen wesentliche Vertragspflichten.
12. Streitigkeiten und anwendbares Recht
Diese AGB und alle daraus entstehenden Verträge unterliegen Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
Bei Meinungsverschiedenheiten sind die Parteien gehalten, zunächst eine einvernehmliche Lösung zu suchen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Yverdon-les-Bains, Kanton Waadt, Schweiz.
13. Sonstige Bestimmungen
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Vollständigkeit: Diese AGB bilden zusammen mit dem jeweiligen Angebot die vollständige Vereinbarung und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Absprachen.
- Änderungen: Faltwerk kann diese AGB mit einer Vorlaufzeit von 30 Tagen anpassen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website abrufbar.
- Abtretung: Der Auftraggeber kann Rechte aus diesem Vertrag nicht ohne schriftliche Zustimmung von Faltwerk abtreten.
14. Kontakt
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
Faltwerk
Rue du Lac 29, 1400 Yverdon-les-Bains
[email protected]
+41 24 425 78 36